JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Beihilfeanspruch
| Rechtsgebiete: | BhV, SGB V |
| Schlagworte: | Beamter, Bundesbeamter, Beihilfe, Beihilfeanspruch, Aufwendungen, künstliche Befruchtung, Körper, körperbezogene Aufwendungen, Körperprinzip, Verursacherprinzip, Krankheitsfall, Angehöriger, berücksichtigungsfähig, Ehefrau, Ehemann, Ehepaar, Fürsorgepflicht |
| Stichwort: | Beihilfeanspruch |
| Leitsatz: | Nach den Beihilfevorschriften des Bundes darf bei der Erstattung von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Körperprinzip angewandt werden. Das hat zur Folge, dass der Beamte zu den Aufwendungen, die für Maßnahmen am Körper seiner Ehefrau entstehen, keine Beihilfeleistungen erhält, wenn die Ehefrau keine berücksichtigungsfähige Angehörige ist. Dies gilt auch, wenn die Ehefrau von ihrem Dienstherrn (hier: das Land Hessen) keine Leistungen für die an ihrem Körper durchgeführten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhält, weil die Beihilfevorschriften des Landes das Verursacherprinzip anwenden und die Ursache für die Unfruchtbarkeit des Ehepaares in der Person des Ehemannes liegt. Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht folgt auch in diesem Fall grundsätzlich kein Anspruch des Ehemannes auf Übernahme der ungedeckten Aufwendungen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10309/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Verschlechterung, Beihilfeanspruch, Betriebsrentner, Betriebsvereinbarung, Freifahrtberechtigung, Ausgliederung, Verkehrsbetrieb, Jeweiligkeitsklausel |
| Stichwort: | Beihilfeanspruch |
| Leitsatz: | Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner. Jeweiligkeitsklausel deckt nicht erstmalige Verschlechterung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner im Verhältnis zu den noch aktiven Arbeitnehmern, deren Ansprüche bis zur Änderung mit denen der Rentner identisch waren. Freifahrtberechtigung für Betriebsrentner ist Leistung der betrieblichen Altersversorgung. 5 Jahre nach Ausgliederung des Betriebsteils "Verkehr" aus dem Unternehmen kann nicht Beteiligung an Kosten einer Jahresfahrkarte in Höhe von 30% von Betriebsrentnern - nicht von den aktiven Arbeitnehmern -verlangt werden, wenn diese nach Ausgliederung zunächst 2 Jahre lang kostenlos befördert wurden und danach kostenfrei eine beschränkte Jahresfahrkarte erhielten. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1929/06 | |
| Rechtsgebiete: | BVO, SGB XI |
| Schlagworte: | Beamter, Beihilfe, Beihilferecht, Beihilfeanspruch, Aufwendung, Pflege, Pflegebedürftigkeit, Einzelzimmer, Unterbringung, Unterkunft, Belegung, notwendig, Notwendigkeit, Gutachten, medizinisch, ärztlich |
| Stichwort: | Beihilfeanspruch |
| Leitsatz: | Die durch die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Einzelzimmer eines Pflegeheims verursachten Mehrkosten stellen nur dann notwendige (Pflege)Aufwendungen im Sinne des Beihilferechts dar, wenn diese Art der Unterbringung aus medizinischen, von einem Arzt bestätigten Gründen erfolgen muss. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 A 11443/02 | |
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