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Beifügung von Belegen mit dem Antrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 1 Ta 239/04 vom 25.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Beiordnung eines Anwalts, Beifügung von Belegen mit dem Antrag
Stichwort:Beifügung von Belegen mit dem Antrag
Leitsatz:Die Beifügung von Belegen gemäß § 117 Abs. 2 ZPO ist - anders als die Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den Prozesskostenhilfeantrag. Aus § 118 Abs. 2 ZPO ergibt sich vielmehr, dass es Sache des Gerichts ist, dem Antragsteller ggf. aufzugeben, seine Angaben durch Vorlage von Belegen glaubhaft zu machen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 239/04




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