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Beibringungsgrundsatz

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 AR 19/09 vom 25.06.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Stichwort:Beibringungsgrundsatz
Leitsatz:1. Für den Fall der Geltendmachung der Unwirksamkeit einer den Versorgungsausgleich ausschließenden Parteivereinbarung ist das vermeintlich abgeschlossene Verfahren über die Versorgungsausgleichsfolgesache fortzuführen, und zwar auch dann, wenn auf Grundlage der Vereinbarung eine gleichlautende, gerichtliche Entscheidung ergangen ist und die Ehesache durch Scheidungsausspruch abgeschlossen wurde.

2. Das Eingreifen der Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

(a) das verweisende Gericht hat über die Zuständigkeit für ein tatsächlich gar nicht gestelltes Klage- bzw. Antragsbegehren entschieden, weil es den Klage- bzw. Antragsinhalt unzutreffend ausgelegt hat,

(b) weder die Gründe des Verweisungsbeschlusses noch der sonstige Akteninhalt lassen erkennen, dass sich das Gericht mit der Frage der Auslegung des Klage- bzw. Antragsinhalts bewusst auseinander gesetzt hat,

(c) die Zuständigkeit des verweisenden Gerichts ist mit gewisser Eindeutigkeit zu bejahen und

(d) das Verfahren ist vom Untersuchungsgrundsatz geprägt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 AR 19/09



LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 Sa 22/09 vom 16.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Annahmeverzugslohn
Stichwort:Beibringungsgrundsatz
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 Sa 22/09

OLG-CELLE – Urteil, 11 U 220/08 vom 16.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO, VVG
Schlagworte:Versicherungsmakler, Beibringungsgrundsatz, Indizienbeweis, Repräsentant
Stichwort:Beibringungsgrundsatz
Leitsatz:1. a) Ein Versicherungsmakler ist dem Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet, wenn infolge erkennbar unrichtiger Angaben gegenüber der Versicherung diese nach Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherungsvertrag zurücktritt und dadurch gegenüber dem Versicherungsnehmer leistungsfrei wird.

b) Zum erstattungsfähigen Schaden des Versicherungsnehmers gehören auch Prozesskosten gegen die Versicherung.

c) Den Versicherungsnehmer trifft ein erhebliches Mitverschulden, wenn er einen offenkundig unrichtigen Versicherungsantrag unterschreibt.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Gericht unter Beachtung des Beibringungsgrundsatzes den Inhalt einer beigezogenen Ermittlungsakte verwerten darf.

3. Der Beweis einer vorsätzlichen Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten kann auch durch Indizien geführt werden, die sich aus der Ermittlungsakte ergeben.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 220/08

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, Kart U 4/08 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:GWB, BGB, VwGO, ZPO
Stichwort:Beibringungsgrundsatz
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, Kart U 4/08


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