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Bei Verschmelzung ausgegebene neue Anteile sind i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeschafft

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 71/07 vom 19.08.2008

Rechtsgebiete:AO, EStG, HGB, UmwStG
Schlagworte:Bei Verschmelzung ausgegebene neue Anteile sind i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeschafft - kein Verstoß gegen Vertrauensschutz bzgl. rückwirkender Verlängerung der Spekulationsfrist durch das StEntlG 1999/2000/2002 - Verwechslung von DM und ¤ als offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO
Stichwort:Bei Verschmelzung ausgegebene neue Anteile sind i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeschafft
Leitsatz:Mit dem Erwerb neuer Anteile im Zuge der Verschmelzung beginnt für den Anteilseigner die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG maßgebliche Veräußerungsfrist von einem Jahr.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 71/07




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