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bei Nichtgebrauch von Rechtsmitteln

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 23.02 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BLV, BGB, GKG
Schlagworte:Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -, Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter - bei Nichtgebrauch von Rechtsmitteln, Streitwert eines Verfahrens wegen Schadensersatzes infolge verspäteter Beförderung.
Stichwort:bei Nichtgebrauch von Rechtsmitteln
Leitsatz:Der Streitwert eines Verfahrens, das einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung betrifft, bestimmt sich nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (6,5fache des Endgrundgehalts aus dem Beförderungsamt).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 23.02




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