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bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 22.97 vom 03.12.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener Beförderung bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen, Rechtsbehelf, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener Beförderung bei Nichtgebrauch eines -.
Stichwort:bei Nichtgebrauch von Rechtsbehelfen
Leitsatz:Leitsatz:

Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung kann ein Beamter nach dem in § 839 Abs. 3 BGB enthaltenen allgemeinen Rechtsgedanken nicht verlangen, wenn er mögliche Rechtsbehelfe unmittelbar gegen das von ihm als rechtswidrig beanstandete Verhalten seines Dienstherrn, insbesondere gerichtlichen Rechtsschutz nebst vorgeschaltetem Verwaltungsverfahren, ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (im Anschluß an das Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

Urteil des 2. Senats vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 -

I. VG Berlin vom 20.01.1994 - Az.: VG 7 A 136.92 -
II. OVG Berlin vom 29.10.1996 - Az.: OVG 4 B 31.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 22.97




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