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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 41.02 vom 28.05.2003

Rechtsgebiete:BSHG, DVO zu § 76 BSHG, EigZulG, SGB III
Schlagworte:Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen, Anrechnungszeitraum bei einmaligem Einkommenszufluss, ausdrückliche Nennung Leistungszweck, Eigenheimzulage, Anrechnung als Einkommen, Einkommen, Zufluss von - bei Nachzahlung, Einkommensbegriff, zweckgleiche Leistung, Leistung, zweckbestimmte, Zufluss, normativer, Eigenheimzulage, Zweck der, Zweckbestimmung, ausdrückliche, für Leistung
Stichwort:bei Nachzahlung
Leitsatz:1. Die nach dem Eigenheimzulagengesetz bewilligte Eigenheimzulage ist Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG. Sie wird nicht im Sinne des § 77 Abs. 1 BSHG zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt und ist daher bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen.

2. Bei Auszahlung einer bewilligten Eigenheimzulage ist diese von dem Monat an, in dem die Auszahlung erfolgt (Zuflusszeitpunkt), als Einkommen zu berücksichtigen; sie ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten aufzuteilen und mit dem entsprechenden Teilbetrag als Einkommen anzusetzen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 41.02




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