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bei der Neubescheidung zugrunde zu legende Rechtsauffassung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 47.06 vom 24.10.2006

Rechtsgebiete:TKG 1996, VwGO
Schlagworte:Streitgegenstand der Bescheidungsklage, bei der Neubescheidung zugrunde zu legende Rechtsauffassung, Klageänderung
Stichwort:bei der Neubescheidung zugrunde zu legende Rechtsauffassung
Leitsatz:Streitgegenstand der Bescheidungsklage ist der mit der Klage geltend gemachte und vom Gericht nach Maßgabe der bestehenden Rechtslage zu überprüfende Anspruch auf Neubescheidung. Er wird nicht dadurch eingeschränkt, dass der Kläger ausdrücklich die Festlegung einer bestimmten, der Neubescheidung zugrunde zu legenden Rechtsauffassung anstrebt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 47.06




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