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Bei § 19 des MTV Metallindustrie in der am 01.03.1997 geltenden Fassung handelt es sich um eine konstitutive Regelung

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LAG-HAMM – Urteil, 15 Sa 1022/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:MTV-Metallindustrie
Schlagworte:Bei § 19 des MTV Metallindustrie in der am 01.03.1997 geltenden Fassung handelt es sich um eine konstitutive Regelung, die in ihrem Anwendungsbereich in statischer Weise die Geltung der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung anordnet
Stichwort:Bei § 19 des MTV Metallindustrie in der am 01.03.1997 geltenden Fassung handelt es sich um eine konstitutive Regelung
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 15 Sa 1022/08




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