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Behörde als Beklagter

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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 16.03 vom 28.07.2004

Rechtsgebiete:VermG, InVorG, VwGO
Schlagworte:Verfügungsberechtigter, Treuhandkapitalgesellschaft, Erlösauskehr, investive Veräußerung, Unternehmensverkauf, "asset deal", Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung, Untergang des Restitutionsausschlussgrundes, gütliche Einigung, begleitender Bescheid, Behörde als Beklagter
Stichwort:Behörde als Beklagter
Leitsatz:1. Das Behördenprivileg nach § 78 Abs. 2 VwGO kommt in restitutionsrechtlichen Klageverfahren dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und nicht seinem Widerspruchsausschuss zu.

2. Der Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung entfällt bei Veräußerung des Grundstücks nicht schon deswegen, weil sich der Unternehmensträger, eine Treuhandkapitalgesellschaft, in Liquidation befunden hatte (Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30 - und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 16.03




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