JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Behörde
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Behörde, Folgenbeseitigung, Klargerücknahme, Subjektiv-öffentliches Recht, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung |
| Stichwort: | Behörde |
| Leitsatz: | 1. Einem Folgenbeseitigungsanspruch des Kindes auf Rücknahme einer behördlichen Vaterschaftsanfechtungsklage steht entgegen, dass in der Erhebung der Klage gegen die erfolgte Vaterschaftsanerkennung kein rechtswidriger Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes liegt. 2. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Kindes auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der zuständigen Behörde über eine Anfechtung einer erfolgten Vaterschaftsanerkennung besteht nicht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 D 1536/09 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Behörde, Beklagter, Berufung, Erledigungserklärung, einseitige, Hauptsache, Rechtsmittel, Streitwert, Zulassung |
| Stichwort: | Behörde |
| Leitsatz: | Zur Zulässigkeit und zu den Rechtsfolgen einer einseitig gebliebenen Erklärung einer in erster Instanz unterlegenen Behörde, die das von ihr betriebene Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung in der Hauptsache für erledigt erklärt hat. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 59/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VwVfG |
| Schlagworte: | Behörde, erlassende, Bestimmtheit, Delegation, Mandat, zwischenbehördliches, Selbstorganschaft, Verwaltungsakt, schriftlicher, Zeichnungsbefugnis, Zuständigkeit |
| Stichwort: | Behörde |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 395/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, LSA-VwKostG, VwVfG |
| Schlagworte: | Amtshandlung, Befreiung, Behörde, BVVG, Verwaltungskosten |
| Stichwort: | Behörde |
| Leitsatz: | 1. Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist weder eine Behörde im Sinne des § 1 Abs. 2 VwVfG LSA noch als "andere Behörde" in irgendeiner Form in den Organismus der Staatsverwaltung eingegliedert. Sie handelt nicht in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, sondern ist eine juristische Person des Privatrechts und handelt als solche ausschließlich in diesem Rechtsgebiet, so dass eine persönliche Gebührenbefreiung ausscheidet. 2. Auch auf die Behördeneigenschaft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben kann die BVVG sich nicht berufen, da sie nicht in deren Namen, sondern treuhänderisch im eigenen Namen handelt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 335/08 | |
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