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behinderungsbedingte Zusatzausstattung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 5 RJ 9/04 R vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:KfzHV, SGB VI, RehaAnglG, OrthV
Schlagworte:Kraftfahrzeughilfe, behinderungsbedingte Zusatzausstattung, Gebrauchtwagen, Ermessensausübung
Stichwort:behinderungsbedingte Zusatzausstattung
Leitsatz:1. Im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe sind Ausstattungen dann behinderungsbedingt erforderlich, wenn sie für den Behinderten aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen objektiv unverzichtbar sind, um das Kfz führen zu können.

2. Kraftfahrzeughilfe für Zusatzausstattungen ist für solche Aussattungselemente zu gewähren, die nicht als Teil der Serienausstattung im Grundpreis des Fahrzeugmodells enthalten sind und daher mit zusätzlichem Aufwand angeschafft werden müssen.

3. Zur Ermessensausübung des Versicherungsträgers bei der Entscheidung über den Erstattungsbetrag für Zusatzausstattungen.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 9/04 R




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