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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 406/07 vom 24.06.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, SGB IX, SchwbAwV
Schlagworte:Befreiung, Behinderung, Härtefall, Merkzeichen RF, Rundfunkgebühr, Schwerbehindertenausweis, Umgehung
Stichwort:Behinderung
Leitsatz:1. Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 RGebStV ("behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können") setzt wegen des von § 6 Abs. 2 RGebStV geforderten Nachweises sämtlicher Befreiungsvoraussetzungen durch Vorlage von Bescheiden (sog. bescheidgebundene Befreiungsmöglichkeit) voraus, dass der Rundfunkteilnehmer der Rundfunkanstalt einen auf ihn ausgestellten Schwerbehindertenausweis mit der Eintragung des Merkzeichens "RF" (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 Schwerbehindertenausweisverordnung) vorlegt.

2. Fehlt es an der Eintragung des Merkzeichens "RF" in dem Schwerbehindertenausweis, ist es der Rundfunkanstalt verwehrt, das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 RGebStV selbstständig zu überprüfen und ggf. zu bejahen. Denn die geforderte Feststellung, dass ein Behinderter wegen seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann, betrifft ein gesundheitliches Merkmal im Sinne des § 69 Abs. 4 SGB IX, dessen Feststellung den für die Durchführung des SGB IX zuständigen Behörden vorbehalten ist und deren Feststellung andere Behörden bindet.

3. Ein Rückgriff auf die Härteklausel des § 6 Abs. 3 RGebStV scheidet bei Vorliegen allein einer Behinderung des Rundfunkteilnehmers, die nicht den in § 6 Abs. 1 Nrn. 7 und 8 RGebStV beschriebenen Grad erreicht, von vorneherein aus. Anderenfalls würde die vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene abschließende Regelung bestimmter Lebenssachverhalte im Katalog des § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV unzulässigerweise umgangen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 406/07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 55/09 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Asylantrag, Aufenthaltsbeendigung, Ausländerbehörde, Behinderung, Duldung, Falschangaben, Täuschung
Stichwort:Behinderung
Leitsatz:Täuschungen über die Identität eines Ausländers wirken, auch wenn sie im Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt getätigt worden sind, auch gegenüber der Ausländerbehörde.

Auch bei der Durchführung eines Asylverfahrens obliegt der Ausländerbehörde die Entscheidung über die Abschiebung eines Ausländers.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 55/09

BAG – Urteil, 2 AZR 844/07 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, BAT
Schlagworte:Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung, Vermutungswirkung
Stichwort:Behinderung
Leitsatz:§ 1 Abs. 5 KSchG findet keine Anwendung auf außerordentliche betriebsbedingte Kündigungen.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 844/07

BAG – Urteil, 2 AZR 949/07 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen Gründen
Stichwort:Behinderung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 949/07


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