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Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 5 Sa 266/08 vom 19.05.2009

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Behinderter, Eingruppierung, Heimleiterin, Verantwortung, Verwaltungsangestellte, Wohnheim, behinderter Mensch
Stichwort:Behinderter
Leitsatz:Eingruppierung einer Leiterin eines Behindertenzentrums in die Entgeltgruppe 12 auf Basis einer Eingruppierung in die Vergütungsgruppe II Fallgruppe 1e der Vergütungsordnung zum BAT / BAT-O (VkA). - Vorgehend LAG Mecklenburg-Vorpommern 30. Janaur 2007 (5 Sa 180/06), aufgehoben durch BAG 7. Mai 2008 (4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668). - Das Landesarbeitsgericht hat die begehrte Eingruppierung verneint.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 5 Sa 266/08



BAG – Urteil, 9 AZR 985/07 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:EG, GG, AGG, AltTZG, BGB, SGB VI, SGB IX, TVG, VRG, ZPO, Vorruhestand-TV/FST
Schlagworte:Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand
Stichwort:Behinderter
Leitsatz:Nach § 7 Abs. 1 Buchst. a Vorruhestand-TV/FST erlischt der Anspruch auf Vorruhestandsgeld "mit Beginn des Monats, von dem ab die/der ausgeschiedene Mitarbeiterin/Mitarbeiter Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art beanspruchen kann". Diese Regelung verstößt für Handlungen, die bei Inkrafttreten des AGG am 18. August 2006 bereits abgeschlossen waren, gegen das Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung vom 23. April 2004.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 985/07

BFH – Urteil, III R 105/07 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:EStG 2002, SGB II
Schlagworte:Erhebliche Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch - Eingeschränkte Überprüfbarkeit durch BFH - Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten einer Beigeladenen
Stichwort:Behinderter
Leitsatz:1. Eine Mitursächlichkeit der Behinderung des Kindes für seine mangelnde Fähigkeit zum Selbstunterhalt genügt für den Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG. Aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich aber, dass die Mitursächlichkeit erheblich sein muss.

2. Die Entscheidung, ob eine erhebliche Mitursächlichkeit vorliegt, hat das FG im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles zu treffen, die vom BFH nur eingeschränkt überprüfbar ist.
Volltext: BFH - Urteil, III R 105/07

BFH – Beschluss, III B 176/07 vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:FGO, GG
Stichwort:Behinderter
Volltext: BFH - Beschluss, III B 176/07


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