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Behinderteneinrichtung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 22/05 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:BhV, BRRG, RiHU
Schlagworte:Behinderteneinrichtung, Divergenzrevision, Einrichtung der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Unterbringung
Stichwort:Behinderteneinrichtung
Leitsatz:- Eine stationäre Langzeiteinrichtung für Behinderte ist eine Pflegeeinrichtung im Sinne der Nrn. 1.1 und 2.3 RiHU 1993 und RiHU 1994 nicht erst dann, wenn die Pflege im Vordergrund der Zweckbestimmung und des Charakters der Einrichtung steht, sondern es reicht aus, dass der Zweck und der Charakter der Einrichtung durch die dort neben der Unterbringung und sonstigen Betreuung angebotene Pflege maßgeblich mit geprägt werden.

- Die Voraussetzungen für die Zulassung der Divergenzrevision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG sind nicht erfüllt, wenn eine Abweichung lediglich zwischen oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen besteht, die eine Frage ausgelaufenen und nur für einige Altfälle noch geltenden Rechts unterschiedlich beantworten.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 22/05



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 3 L 176/04 vom 22.06.2006

Rechtsgebiete:BSHG, HeimMindBauV, SGB XI, SGB XII, VwGO
Schlagworte:Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung, Behinderteneinrichtung, Altenpflege, Betreibermodell, Wettbewerb, Mietkosten, Klageart, Teilanfechtung, Schiedsstelle, Investitionsentgelt, Pflegeeinrichtung, Subvention, Selbstkostendeckungsprinzip, Marktpreis, Bedarfsdeckungsgrundsatz, Pflegesatzrahmenvereinbarung, Vertrauensschutz, Rechtsschutzbedürfnis, Sozialhilferecht
Stichwort:Behinderteneinrichtung
Leitsatz:Zur Zulässigkeit der (isolierten) Anfechtungsklage bei (wiederholten) Entscheidungen der Schiedsstelle gem. § 94 BSHG über Entgeltvereinbarungen zwischen Trägern von Pflegeeinrichtungen mit dem Sozialhilfeträger (im Anschluss an BVerwGE 116, 78).

Zur Unzulässigkeit der Teilanfechtung einer Schiedsstellenentscheidung, die hinsichtlich eines Teilbetrages der Investitionskosten (Mietkosten) hinter der begehrten Entgeltvereinbarung zurückbleibt.

Zum Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses bei der Anfechtung von Schiedsstellenentscheidungen, welche sich auf zurückliegende Zeiträume erstrecken.

Beim externen Vergleich von Pflegeeinrichtungen ist ein länderbezogener Vergleich sachgerecht.

Im Fall von sog. gemischten Einrichtungen (Altenpflege und Behinderte) begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn auch für den Bereich der stationären Pflege von Behinderten hinsichtlich der Investitionskosten (Miete) die Vorschrift des § 82 SGB XI entsprechend herangezogen wird, so dass mit dem Einrichtungsträger eine einheitliche Vergütungsvereinbarung möglich ist.

Im Hinblick auf den sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsgrundsatz ist es sachgerecht, wenn sich der externe Vergleich von Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der Größe und Ausstattung der Einrichtung an der Heimmindestbauverordnung orientiert.

Die Schiedsstelle kann sich bei einem externen Vergleich darauf beschränken, nur solche Pflegeeinrichtungen miteinander zu vergleichen, bei denen dasselbe Betreibermodell (Miete oder Eigentum) zugrunde liegt.

Nach der vom Gesetzgeber vollzogenen Abkehr vom Selbstkostendeckungsprinzip kommt es beim externen Vergleich nicht (mehr) darauf an, welche realen Gestehungs- bzw. tatsächliche Betriebskosten (Mietkosten) bei den anderen Einrichtungsträgern zu veranschlagen sind; entscheidend sind vielmehr die Leistungen und Vergütungen, welche zwischen den anderen Einrichtungsträgern und dem Sozialhilfeträger im Rahmen von Entgeltvereinbarungen festgesetzt worden sind.

Beim externen Vergleich von nicht geförderten Pflegeeinrichtungen sind nicht zugleich auch (teil-)geförderte Einrichtungen einzubeziehen. Eine Begrenzung des Investitionsentgelts und der nur beschränkte Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen bei nicht öffentlich geförderten Pflegeeinrichtungen ist gem. § 93 Abs. 7 BSHG i. V. m. § 82 Abs. 4 SGB XI im Entgeltsystem selbst angelegt.

Grundsätzlich bedarf es seitens der Schiedsstelle auch dann eines internen Vergleichs von Pflegeeinrichtungen zur Ermittlung eines leistungs- und bedarfsgerechten Investitionsentgelts, wenn vom Sozialhilfeträger ein Angebot unterbreitet wird, das sich an der obersten Grenze der durch den externen Vergleich vorgezeichneten Bandbreite üblicher Leistungsentgelte ausrichtet. Unterbleibt ein interner Vergleich, rechtfertigt dies gleichwohl nicht die Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung, weil der Einrichtungsträger in diesem Fall nicht gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in seinen Rechten verletzt wird.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 3 L 176/04


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