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BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 1.09 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:FStrG, VwVfG, VwGO, VerkPBG
Schlagworte:Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Aufhebung der Aussetzung, Änderungsplanfeststellungsbeschluss, Bahnübergang, Behelfsbrücke, Eilantrag, Eilbedürftigkeit, Lärmprognose, Luftschadstoffe, Monatsfrist, Planänderung, Präklusion, Trassenwahl.
Stichwort:Behelfsbrücke
Leitsatz:Nach Aufhebung der wegen fehlender Realisierbarkeit des Vorhabens ausgesprochenen Aussetzung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung durch die Behörde ist dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten mit einem fristgebundenen Rechtsschutzantrag unabhängig davon, wann er mit eigenen Beeinträchtigungen zu rechnen hat, regelmäßig nicht zumutbar.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 1.09




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