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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 24 U 198/02 vom 26.01.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Gehörsrüge, Tatbestand, Gründe, Urteil, Berufungsurteil, Vollständigkeit, Sachverhalt, Behauptungen, Parteivortrag, Nichtzulassungsbeschwerde, Tatbestandsberichtigung, Berichtigung
Stichwort:Behauptungen
Leitsatz:1. Vollständigkeit ist keine Anforderung an den Tatbestandsteil des zweitinstanzlichen Urteils.

2. Die Auswahl der für erwähnenswert zu erachtenden tatbestandlichen Aspekte ist originäre Aufgabe des erkennenden Richters.

3. Die Gehörsrüge ist nicht statthaft, soweit die Nichtzulassungsbeschwerde eröffnet ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 24 U 198/02




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