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Behandlungsbedürftige Krankheit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11115/06.OVG vom 15.12.2006

Rechtsgebiete:LBG, BVO, GG
Schlagworte:Beihilfe, Beihilfegewährung, Beihilfefähigkeit, beihilfefähig, beihilfewürdig, Erstattungsfähigkeit, Ausschluss der Beihilfefähigkeit, Leistungsausschluss, Ausschlusstatbestand, Beihilfenverordnung, Rechtsverordnung, Parlamentsvorbehalt, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Übermaßverbot, Krankheit, Krankheitsfall, behandlungsbedürftige Krankheit, Gesundheitsstörung, regelwidriger Gesundheitszustand, medizinische Indikation, medizinische Behandlungsfälle, ärztliche Verordnung, Verschreibung, Rezept, Prostatakarzinom, erektile Dysfunktion, Erektionsstörungen, Impotenz, Medikament, Arzneimittel, potenzsteigernde Mittel, Lifestyle-Mittel, Viagra, Missbrauchsgefahr, Aufwandsbegrenzung
Stichwort:Behandlungsbedürftige Krankheit
Leitsatz:Die erektile Dysfunktion kann eine behandlungsbedürftige Krankheit darstellen. Ein genereller Ausschluss der Gewährung von Beihilfen zu den Aufwendungen in einem solchen Krankheitsfall durch den Verordnungsgeber ist unwirksam.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11115/06.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26.02 vom 30.10.2003

Rechtsgebiete:GG, LBG RP, BVO
Schlagworte:Ausschluss der Beihilfefähigkeit, behandlungsbedürftige Krankheit, Beihilfe, Beihilfefähigkeit, erektile Dysfunktion, Fürsorgepflicht, Linderung von Leiden, medizinische Indikation, Verwaltungspraxis, Verwaltungsvorschrift, Viagra.
Stichwort:Behandlungsbedürftige Krankheit
Leitsatz:1. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, den amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten auch in Krankheitsfällen sicherzustellen. Erfüllt er diese Pflicht durch Gewährung ergänzender Beihilfen zu den Krankheitskosten, kann er nicht ein einzelnes ärztlich verschriebenes, wirksames und nicht kostengünstiger erhältliches Medikament generell und ohne Rücksicht auf den Grund der Verschreibung von der Beihilfefähigkeit ausnehmen.

2. Dient das Medikament "Viagra" nach ärztlicher Feststellung der Linderung eines durch Krankheit verursachten behandlungsbedürftigen Leidens, können die Aufwendungen für seine Beschaffung beihilfefähig sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 36.00 vom 22.03.2001

Rechtsgebiete:BBesG, SG, SGB V
Schlagworte:Behandlungsbedürftige Krankheit, Beihilfe, Berufssoldaten, Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, freie Heilfürsorge, intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI), Kostenübernahme, künstliche Befruchtung, medizinische Erkenntnisse, Missbildungsrisiko, truppenärztliche Versorgung.
Stichwort:Behandlungsbedürftige Krankheit
Leitsatz:Leitsätze:

Die freie Heilfürsorge für Soldaten umfasst nicht Maßnahmen der künstlichen Befruchtung, die wegen eines nicht auszuschließenden Missbildungsrisikos in der medizinischen Fachwelt für bedenklich gehalten werden. Zu diesen Maßnahmen gehört derzeit noch die intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI).

Urteil des 2. Senats vom 22. März 2001 - BVerwG 2 C 36.00 -

I. VG Düsseldorf vom 30.09.1998 - 10 K 6094/97
II. OVG Münster vom 24.03.2000 - 12 A 5545/98
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 36.00


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