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Behandeln

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 42.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG
Schlagworte:Haushaltsabfall, Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Restabfallbehälter, Sortieren, Bereitstellen, Einsammeln, Überlassen, Behandeln, Anfall, Entledigung, Überlassungspflicht, Entsorgungspflicht, Inbesitznahme
Stichwort:Behandeln
Leitsatz:Haushaltsabfälle werden dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig nicht bereits mit ihrem Einwurf in den auf einem Privatgrundstück bereitgestellten Restabfallbehälter, sondern erst mit dessen Abholung zur Entleerung in das Sammelfahrzeug überlassen.

Der Abfallbesitzer ist bei Beachtung des Gebots der gemeinwohlverträglichen Entsorgung befugt, vor der Überlassung von Haushaltsabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werthaltige Abfälle aus dem Restabfallbehälter zu entnehmen, um sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 42.07



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 K 516/02 vom 12.02.2004

Rechtsgebiete:GG, LSA-GO, LSA-WG
Schlagworte:Willkür, Einrichtung, Anlage, Zusammenfassung, Kläranlage, Bürgermeisterkanal, Aufgabe, gemeindliche, Sammeln, Fortleiten, Behandeln
Stichwort:Behandeln
Leitsatz:Die Zusammenfassung technisch selbstständiger Anlagen zu einer Einrichtung im Rechtssinne ist willkürlich i. S. d. Art. 3 Abs. 1 GG, wenn die Anlagen hinsichtlich ihrer Arbeitsweise und des Nutzens, den sie für die jeweiligen Benutzer vermitteln, schlechterdings unvergleichbar sind (hier: Kanalisation mit Kläranlage einerseits und sog. Bürgermeisterkanäle andrerseits).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 K 516/02

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 155/03 vom 11.08.2003

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, LSA-WG, WHG
Schlagworte:Fäkalschlamm, Klärschlamm, Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Abwasser, Abfall, Einsammeln, Transportieren, Kleinkläranlage, Sammelgrube
Stichwort:Behandeln
Leitsatz:1. Für eine Untersagung des Einsammelns und Transportierens von Fäkalschlamm aus privaten Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Sammelgruben fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.

2. Die Entsorgung von Fäkalschlamm unterliegt nicht dem Abfall-, sondern dem Abwasserrecht.

3. Die Beseitigung beginnt erst mit dem Entsorgen der Grube und dem Abtransport.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 155/03


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