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Begründung zum Bebauungsplan

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 CN 4.03 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:BauGB, FStrG, GG, StrWG NRW, VwVfG NRW
Schlagworte:Bebauungsplan, Straßenplanung, planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Mangel der Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit des Vorhabens, inhaltliche Bestimmtheit, Begründung zum Bebauungsplan, Abwägung, Divergenz von Festsetzung und planerischem Willen, Beachtlichkeit eines Abwägungsfehlers
Stichwort:Begründung zum Bebauungsplan
Leitsatz:Ein planfeststellungsersetzender Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzt, ist grundsätzlich nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, wenn die Verwirklichung des Vorhabens innerhalb eines Zeitraums von etwa zehn Jahren nach In-Kraft-Treten des Plans ausgeschlossen erscheint.

Ein Bebauungsplan leidet an einem Abwägungsfehler, wenn seine Festsetzungen nicht dem Willen des Satzungsgebers entsprechen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 4.03




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