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Begründung eines Berufungsurteils

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BAG – Urteil, 5 AZR 255/98 vom 16.06.1998

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Begründung eines Berufungsurteils, Entscheidung ohne Gründe
Stichwort:Begründung eines Berufungsurteils
Leitsatz:Leitsätze:

1. § 543 I ZPO entbindet das Berufungsgericht nicht von einer Auseinandersetzung mit Angriffs- und Verteidigungsmitteln, die in der Berufungsinstanz neu vorgebracht worden sind.

2. Ein Berufungsurteil ist im Sinne des § 551 Nr. 7 ZPO nicht mit Gründen versehen, wenn seine Entscheidungsgründe trotz neuen Vorbringens nur aus dem wörtlichen Zitat der Gründe eines erstinstanzlichen Urteils in einem Parallelverfahren und der eigenen Wertung bestehen, diese seien auf den Streitfall übertragbar.

Aktenzeichen: 5 AZR 255/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 16. Juni 1998
- 5 AZR 255/98 -

I. Arbeitsgericht
Nürnberg
- 12 Ca 4696/96 -
Urteil vom 09. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Nürnberg
- 4 Sa 670/97 -
Urteil vom 25. Februar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 255/98




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