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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBegründung eines -s in einem Übergangswohnheim für Spätaussiedler 

Begründung eines -s in einem Übergangswohnheim für Spätaussiedler

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 3.00 vom 23.10.2001

Rechtsgebiete:BSHG, SGB I, Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler
Schlagworte:Gewöhnlicher Aufenthalt, Begründung eines -s in einem Übergangswohnheim für Spätaussiedler, Kostenerstattung bei Umzug/Verziehen vom Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts, Spätaussiedler, Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem Übergangswohnheim, Umzug vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, Übergangswohnheim, Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem -, Verziehen vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts.
Stichwort:Begründung eines -s in einem Übergangswohnheim für Spätaussiedler
Leitsatz:1. Spätaussiedler können auch in einem Übergangswohnheim einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 107 BSHG begründen, wenn sie sich dort "bis auf weiteres" aufhalten.

2. Ein "Verziehen" im Sinne des § 107 Abs. 1 BSHG setzt nicht voraus, dass am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts eine "Wohnung" im Sinne einer durch freiwillige Aufenthaltnahme begründeten und auf Dauer angelegten, selbstgestalteten Häuslichkeit bestand.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 3.00



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 11.98 vom 18.03.1999

Rechtsgebiete:BSHG, SGB I, Ges. ü. d. Festl. e. vorl. Wohnortes f. Spätaussiedler
Schlagworte:Gewöhnlicher Aufenthalt, Begründung eines -s in einem Übergangswohnheim für Spätaussiedler
Stichwort:Begründung eines -s in einem Übergangswohnheim für Spätaussiedler
Leitsatz:Leitsätze:

1. Spätaussiedler können auch in einem Übergangswohnheim einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne von § 107 BSHG begründen, wenn sie sich dort "bis auf weiteres" aufhalten.

2. Ein "Verziehen" im Sinne des § 107 Abs. 1 BSHG setzt nicht voraus, daß am Ort des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts eine "Wohnung" im Sinne einer durch freiwillige Aufenthaltnahme begründeten und auf Dauer angelegten, selbstgestalteten Häuslichkeit bestand.

Urteil des 5. Senats vom 18. März 1999 - BVerwG 5 C 11.98

I. VG Meiningen vom 10.10.1995 - Az.: VG 8 K 639/94.Me -
II. OVG Weimar vom 03.07.1997 - Az.: OVG 2 KO 38/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 11.98


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