JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Begründung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen
| Rechtsgebiete: | StVollzG, GG |
| Schlagworte: | Begründung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen, Amtsermittlungsgrundsatz, Rechtsweggarantie] |
| Stichwort: | Begründung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen |
| Leitsatz: | Leitsatz: In Strafvollzugssachen hat die Strafvollstreckungskammer den für erwiesen erachteten Sachverhalt, der ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde liegt, in den Gründen des Beschlusses wenigstens in gedrängter Form unter Verzicht auf eine Bezugnahme darzulegen hat, damit eine rechtliche Überprüfung anhand der tatbestandlichen Feststellungen der Strafvollstreckungskammer ermöglicht wird. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Vollz (Ws) 203/00 | |
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