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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBegründung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen 

Begründung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 203/00 vom 30.11.2000

Rechtsgebiete:StVollzG, GG
Schlagworte:Begründung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen, Amtsermittlungsgrundsatz, Rechtsweggarantie]
Stichwort:Begründung des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer in Strafvollzugssachen
Leitsatz:Leitsatz:

In Strafvollzugssachen hat die Strafvollstreckungskammer den für erwiesen erachteten Sachverhalt, der ihrer rechtlichen Würdigung zugrunde liegt, in den Gründen des Beschlusses wenigstens in gedrängter Form unter Verzicht auf eine Bezugnahme darzulegen hat, damit eine rechtliche Überprüfung anhand der tatbestandlichen Feststellungen der Strafvollstreckungskammer ermöglicht wird.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Vollz (Ws) 203/00




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