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Begründung der Verfahrensrüge

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 171/06 vom 30.03.2006

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Entbindung vom Erscheinen, Begründung, Gründe, Augenblicksversagen, Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort:Begründung der Verfahrensrüge
Leitsatz:1. Zum erforderlichen Umfang der Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass das Amtsgericht den Betroffenen zu Unrecht nicht vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden habe.

2. Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung kann erforderlich sein, wenn er sich auf ein Augenblicksversagen beruft und dazu Nachfragen des Gerichts erforderlich sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 171/06



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 261/05 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Nichtgewährung von Akteneinsicht, Beschränkung der Verteidigung, Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort:Begründung der Verfahrensrüge
Leitsatz:Wird als Beschränkung der Verteidigung die Gewährung nur unvollständiger Akteneinsicht (§§ 147, 228 StPO) gerügt, so ist zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge die konkret-kausale Beziehung zwischen diesem geltend gemachten Verfahrensfehler und einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt darzutun.]
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 261/05

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 334/04 vom 27.05.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Versagung des rechtlichen Gehörs, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Begründung der Verfahrensrüge, Entbindungsantrag, Ablehnung, Sachverhaltsaufklärung
Stichwort:Begründung der Verfahrensrüge
Leitsatz:1. Bei der Rüge der unzulässig unterbliebenen Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen obliegt es dem Betroffenen, darzulegen, aus welchen Gründen das Gericht seinem Entbindungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte stattgeben müssen.

2. Ist von der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin keine weitergehende Aufklärung des Tatvorwurfs zu erwarten, muss das Gericht einem Antrag, den Betroffenen vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, entsprechen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 334/04

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss Owi 56/04 vom 02.03.2004

Rechtsgebiete:OwiG, StPO
Schlagworte:Vewerfungsurteil, Ausbleiben des Betroffenen, genügende Entschuldigung, Erkrankung, Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort:Begründung der Verfahrensrüge
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, der Tatrichter habe den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu Unrecht verworfen
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss Owi 56/04


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