JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Begründung der Revision
| Rechtsgebiete: | SGB VI, BeamtVG, SGG |
| Schlagworte: | Rentenversicherung - Nachversicherung nach dem Tod eines Ruhestandsbeamten - umfassender Anspruchsverlust - Begründung der Revision - Formerfordernis |
| Stichwort: | Begründung der Revision |
| Leitsatz: | Eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Verlustes des Anspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung setzt einen umfassenden Anspruchsverlust voraus. Ein solcher liegt nicht vor, wenn die Witwe eines Beamten lediglich von einzelnen Versorgungsleistungen ausgeschlossen ist. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 5a/5 R 30/07 R | |
| Rechtsgebiete: | VV RVG |
| Schlagworte: | Revision, Verfahrensgebühr, Entstehen, Abgeltungsbereich, Begründung der Revision |
| Stichwort: | Begründung der Revision |
| Leitsatz: | Der bereits in der ersten Instanz tätige Verteidiger erhält für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem Angeklagten keine selbständige Gebühr nach Nr. 4130 RVG-VV. Der Verteidiger muss also für das Entstehen der fraglichen Gebühr eine darüber hinausgehende Tätigkeit entwickeln, wie z.B. das Fertigen der Revisionsbegründungsschrift. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 221/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Nebenkläger, Revision, Begründung der Revision, Ziel der Revision, Sachrüge |
| Stichwort: | Begründung der Revision |
| Leitsatz: | Es ist in der Regel geboten, dass der Nebenkläger das Ziel seines Rechtsmittels ausdrücklich angibt, und zwar innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO. Die allgemeine Sachrüge ist dafür i.d.R. nicht ausreichend. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 332/05 | |
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