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Begründung der Gesamtstrafe

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 554/08 vom 13.01.2009

Rechtsgebiete:BtMG, StGB
Schlagworte:Eigennützigkeit, Wirkstoffgehalt, Tagessatzhöhe, Begründung der Gesamtstrafe
Stichwort:Begründung der Gesamtstrafe
Leitsatz:Auch bei Serientaten ist im Rahmen der Gesamtstrafenbildung eine Erhöhung der Einsatzstrafe um ein mehrfaches grundsätzlich möglich. Allerdings bedarf eine solche starke Erhöhung näherer Begründung. Die bloße "nochmalige Abwägung" der Einzelstrafzumessungsgesichtspunkte reicht in der Regel nicht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 554/08




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