( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBegriff der sittenwidrigen Härte 

Begriff der sittenwidrigen Härte

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 242/01 vom 09.08.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Begriff der sittenwidrigen Härte
Stichwort:Begriff der sittenwidrigen Härte
Leitsatz:1. Eine sittenwidrige Härte im Sinne des § 765 a Abs. 1 ZPO kann sich grundsätzlich nicht aus materiell-rechtlichen Einwendungen des Schuldners gegen das Recht des Gläubigers auf Befriedigung aus dem Grundstück ergeben (hier: Beschränkung der Verwertung durch eine schuldrechtliche Sicherungsvereinbarung). Einwendungen dieser Art können nur mit der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden.

2. Eine sittenwidrige Härte folgt nicht aus der Erwartung des Schuldners, aufgrund der Besonderheiten des Objekts werde der bei der Versteigerung zu erwartende Erlös weit unter dem Marktwert des Objekts liegen. Eine ergänzende Anwendung des § 765 a ZPO neben § 85 a ZVG wegen Verschleuderung des Grundbesitzes kommt erst in Betracht, wenn feststeht, in welchem Maß ein abgegebenes Meistgebot hinter dem festgesetzten Verkehrswert zurückbleibt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 242/01




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/begriff-der-sittenwidrigen-haerte

"Begriff der sittenwidrigen Härte - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN