JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Begriff der festen Altersgrenze
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Schlagworte: | Begriff der betrieblichen Altersversorgung, Begriff der festen Altersgrenze |
| Stichwort: | Begriff der festen Altersgrenze |
| Leitsatz: | Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist. Nicht erforderlich ist, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses von vornherein bindend festgelegt wird. |
| Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 865/06 | |
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