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Begriff der festen Altersgrenze

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BAG – Urteil, 3 AZR 865/06 vom 17.09.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Begriff der betrieblichen Altersversorgung, Begriff der festen Altersgrenze
Stichwort:Begriff der festen Altersgrenze
Leitsatz:Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist. Nicht erforderlich ist, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses von vornherein bindend festgelegt wird.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 865/06




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