JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Begriff der Benutzung
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Schlagworte: | Zulassung, Benutzung eines Handys, Begriff der Benutzung |
| Stichwort: | Begriff der Benutzung |
| Leitsatz: | Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 177/05 | |
| Rechtsgebiete: | StVO |
| Schlagworte: | Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator |
| Stichwort: | Begriff der Benutzung |
| Leitsatz: | Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinn von § 23 Abs. 1 a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 1005/02 | |
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