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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 177/05 vom 06.07.2005

Rechtsgebiete:StVO
Schlagworte:Zulassung, Benutzung eines Handys, Begriff der Benutzung
Stichwort:Begriff der Benutzung
Leitsatz:Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 177/05



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 1005/02 vom 25.11.2002

Rechtsgebiete:StVO
Schlagworte:Autotelefon, Mobiltelefon, Begriff der Benutzung, Organisator
Stichwort:Begriff der Benutzung
Leitsatz:Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons im Sinn von § 23 Abs. 1 a StVO beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1 a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen, sei es als Telefon, als Organisator oder auch als Internetzugang.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 1005/02


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