JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem Altersruhegeld
| Rechtsgebiete: | TV SozSich vom 31. August 1971, SGB VI, BGB, GG, EG, Richtlinie 97/80/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung auf Grund des Geschlechts |
| Schlagworte: | Tarifauslegung, Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem Altersruhegeld |
| Stichwort: | Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem Altersruhegeld |
| Leitsatz: | Nach § 8 Nr. 1 Buchst. c TV SozSich wird Überbrückungsbeihilfe nicht gezahlt für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Wenn eine Arbeitnehmerin mit der Vollendung ihres 60. Lebensjahres die Voraussetzungen eines vorgezogenen Altersruhegeldes nach § 237a SGB VI erfüllt, erlischt der Anspruch auf Zahlung der Überbrückungsbeihilfe, wobei unerheblich ist, ob die Arbeitnehmerin die Rente tatsächlich erhält oder beantragt hat. |
| Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 631/05 | |
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