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Begrenzung der Wettleidenschaft

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 476/07 vom 12.09.2008

Rechtsgebiete:Nds. Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen, Nds. Glücksspielgesetz, Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, Staatsvertrag zum Lotteriewesen, VwGO
Schlagworte:Annahmestelle, Begrenzung der Wettleidenschaft, Kunden Service Terminal, Lotterievertrieb, Lotto 6 aus 49, Sparkassen, Unerlaubtes Glücksspiel, Untersagungsverfügung, Übergangsregelungen, Vertriebserlaubnis, -weg
Stichwort:Begrenzung der Wettleidenschaft
Leitsatz:Der Vertrieb von "Lotto 6 aus 49" (einschließlich der dazu gehörigen Lotterien) über Kunden Service Terminals von niedersächsischen Sparkassen ist nicht zulässig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 476/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10338/08.OVG vom 18.08.2008

Rechtsgebiete:LGlüG, GlüStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Glücksspielstaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, Übergangsfrist, Annahmestelle, Begrenzung, Werbung, Veranstalter, Glücksspielveranstalter, unmittelbarer Veranstalter, Veranstalterkonzession, Lotto
Stichwort:Begrenzung der Wettleidenschaft
Leitsatz:Solange die Zahl der Lotto-Annahmestellen nicht in einer dem Glücksspielstaatsvertrag genügenden Weise begrenzt wird und nicht sichergestellt ist, dass die Werbung für die monopolisierten öffentlichen Glücksspiele in Rheinland-Pfalz diesem Staatsvertrag entspricht, geht das Interesse privater Wettvermittler, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen, dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Einstellung dieser Wettvermittlung vor.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10338/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10118/07.OVG vom 02.05.2007

Rechtsgebiete:LGlSpG, LottStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Lotteriestaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, problematisches Spielverhalten, Verfassungsmäßigkeit, Übergangsfrist, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Grundfreiheit, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Konzession, Ausschreibung, Dienstleistungskonzession, Rechtssache Gambelli, Rechtssache Placanica, Rechtfertigung, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit, Diskriminierung
Stichwort:Begrenzung der Wettleidenschaft
Leitsatz:Auch nach Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 in den verbundenen Rechtssachen C- 338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a. - überwiegt nach Auffassung des Senats das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Wettleidenschaft durch Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen (im Anschluss an OVG RP, 6 B 10895/06, AS 33, 351 = NJW 2006, 1426, ESOVGRP).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10118/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 10895/06.OVG vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:LGlSpG, LottStV
Schlagworte:Gewerberecht, Sportwette, Oddset, Festquotenwette, Wette, Glücksspiel, öffentliches Glücksspiel, Monopol, staatliches Monopol, privates Monopol, Konzession, Glücksspielmonopol, Wettmonopol, Sportwettmonopol, Lotterie, Lotteriestaatsvertrag, Wettanbieter, Wettvermittler, Sportwettenvermittler, Buchmacher, Untersagung, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, aufschiebende Wirkung, Interessenabwägung, Spielsucht, Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Begrenzung der Wettleidenschaft, Spieltrieb, Glücksspielangebot, problematisches Spielverhalten, Verfassungsmäßigkeit, Übergangsfrist, Gemeinschaftsrecht, Anwendungsvorrang, Grundfreiheit, Dienstleistung, Dienstleistungsfreiheit, Korrespondenzdienstleistung, Grenzüberschreitung, grenzüberschreitender Bezug, Buchmacherkonzession, EG-ausländische Konzession, Rechtssache Gambelli, Rechtfertigung, Allgemeininteresse, Verhältnismäßigkeit, Vorlage
Stichwort:Begrenzung der Wettleidenschaft
Leitsatz:Das öffentliche Interesse, dem Gesetzgeber die an der Bekämpfung der Spielsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtete Umgestaltung des Sportwettmonopols während der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2006, 1261) dafür gesetzten Frist zu ermöglichen, überwiegt das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 10895/06.OVG


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