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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 9/05 vom 15.03.2006

Rechtsgebiete:KAG SH, LVwG SH
Schlagworte:Begleichung, Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Mitbenutzung, Stadtwerke, Verwaltungsakt, Verwaltungshelfer
Stichwort:Begleichung
Leitsatz:1. Ein mit der Erhebung von Benutzungsgebühren beauftragter Privater ist als Verwaltungshelfer nicht befugt, Verwaltungsakte im Namen des Einrichtungsträgers (Gebührengläubigers) zu erlassen.

2. Eine an den Verwaltungshelfer zu zahlende Pauschale zählt zu den Kosten der laufenden Leistungserbringung und kann nicht mit einer Grundgebühr abgedeckt werden.

3. Zur Kostenverteilung bei der Mitbenutzung zentraler Abwasseranlagen durch Umlandgemeinden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 9/05




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