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Beginn und Ende der Steuerpflicht

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 14 A 154/00 vom 28.06.2001

Rechtsgebiete:GG, KAG, AO, EStG
Schlagworte:Zweitwohnungssteuer, Vorauszahlung, Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerpflicht
Stichwort:Beginn und Ende der Steuerpflicht
Leitsatz:Die zweitwohnungssteuererhebenden Gemeinden waren auch schon vor In Kraft Treten des § 3 Abs. 5 KAG befugt, auf Grund entsprechender Regelungen in ihren Satzungen eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer zu erheben, da insofern § 11 KAG iVm. §§ 38, 164 Abs. 1 AO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bieten.

Die Zweitwohnungssteuerpflicht beginnt dem Grunde nach bereits bei der erstmaligen Verwirklichung des Steuertatbestandes; ihre Höhe steht allerdings erst am Ende des Veranlagungszeitraums fest und kann folglich auch dann erst endgültig festgesetzt werden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 14 A 154/00




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