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Beginn der Verzinsungspflicht

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BSG – Urteil, B 3 KR 6/05 R vom 23.03.2006

Rechtsgebiete:SGB V, SGB X, BGB, SGG
Schlagworte:Krankenversicherung, Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers <hier Rehabilitationsklinik>, Fehlen von vertraglicher Vereinbarung, Anspruch auf Prozesszinsen, Beginn der Verzinsungspflicht
Stichwort:Beginn der Verzinsungspflicht
Leitsatz:Die Vergütungsforderung eines zugelassenen Leistungserbringers (hier: Rehabilitationsklinik) gegen eine Krankenkasse für die Versorgung eines Versicherten unterliegt bei Fehlen vertraglicher Vereinbarungen dem Anspruch auf Prozesszinsen.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 6/05 R




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