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Beginn der Pflicht zur Schneeräumung

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 174/01 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Beginn der Pflicht zur Schneeräumung
Stichwort:Beginn der Pflicht zur Schneeräumung
Leitsatz:1. Für öffentlich-rechtliche Satzungen, die Pflichten auferlegen, gilt ein strenger Bestimmtheitsgrundsatz in dem Sinne, dass die Bürger als Normadressaten aus der Satzung unzweifelhaft erkennen müssen, welche Handlungen ihnen konkret abverlangt werden.

2. Setzt die Ortssatzung für den Beginn der morgendlichen Beseitigung des in der Nacht gefallenen Schnees bzw. der entstandenen Glätte eine bestimmte Uhrzeit fest, muss der Verpflichtete sofort mit der Beseitigung beginnen. Eine Warte- und Vorbereitungszeit kann ihn in diesem Fall nicht eingeräumt werden.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 174/01




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