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OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 3 W 60/04 vom 03.08.2004

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren, Beginn der Antragsfrist
Stichwort:Beginn der Antragsfrist
Leitsatz:Im Falle des Delisting beginnt die spruchverfahrensrechtliche Antragsfrist mit der Veröffentlichung des Widerrufs der Zulassung der Wertpapiere zur amtlichen Notierung in mindestens einem (überregionalen) Börsenpflichtblatt.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 3 W 60/04




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