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Beginn der Anfechtungsfrist

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 44/04 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist
Stichwort:Beginn der Anfechtungsfrist
Leitsatz:Die Frist zur Anfechtung der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder beginnt in entsprechender Anwendung von § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Betriebsrat.
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 44/04



KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 120/01 vom 16.03.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anfechtbarkeit der Erbausschlagung wegen Eigenschaftsirrtums, Beginn der Anfechtungsfrist
Stichwort:Beginn der Anfechtungsfrist
Leitsatz:1. Ein Irrtum über die Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass kann gemäß §§ 119 Abs. 2 BGB, 1954 Abs. 1 BGB zur Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses berechtigen, wenn er zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Überschuldung führt.

2. Für den Beginn der Anfechtungsfrist gemäß § 1954 Abs. 2 Satz 1 BGB ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anfechtende zuverlässige Kenntnis von den seinen Eigenschaftsirrtum begründenden Tatsachen erlangt.

3. Haben mehrere Erben nacheinander die Erbschaft ausgeschlagen, beginnt die Anfechtungsfrist für den nachrangigen Erben nicht erst mit der Kenntnis davon, dass vorrangige Erben von ihrem Anfechtungsrecht keinen (wirksamen) Gebrauch gemacht haben.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 120/01


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