JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Begegnungsverkehr
| Rechtsgebiete: | GG, AEG, BauGB, FlurbG, ÖPNVG, PBefG, VwVfG, LVwVfG |
| Schlagworte: | Abschnittsbildung, Abwägung, Alternative, Begegnungsverkehr, Eisenbahn, Enteignung, Fahrplanstabilisierung, Haltepunkt, Konfliktbewältigungsgebot, Kreuzungspunkt, Personennahverkehr, Nahverkehrsplan, Planrechtfertigung, Planungsziel, Regionalverkehr, Schienenweg, Straßenbahn, Unternehmensflurbereinigung, Variante, Verfahrensmangel, Verkehrsinteresse, Verspätung, zweigleisiger Ausbau, Zuständigkeit |
| Stichwort: | Begegnungsverkehr |
| Leitsatz: | 1. Die infolge einer Flexibilisierung des Begegnungsverkehrs erreichbare Stabilisierung des Bahnfahrplans durch Vermeidung von Folgeverspätungen ist ein zulässiges Planungsziel, das den zweigleisigen Ausbau eines Schienenweges rechtfertigt. 2. Im Klageverfahren gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss kann ein mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffener nicht geltend machen, dass der ihm entstehende Verlust an ländlichen Grundstücken im Wege einer Unternehmensflurbereinigung auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden könnte. Insofern ist er auf eine Geltendmachung im nachfolgenden Enteignungsverfahren bzw. im Rahmen eines bereits angeordneten Flurbereinigungsverfahrens beschränkt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 967/08 | |
| Rechtsgebiete: | KAG |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Vorausleistung, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, Zufahrt, Zugang, Zugänglichkeit, Erreichbarkeit, Nutzung, zugelassene Nutzung, zulässige Nutzung, Vorteil, Sondervorteil, Gewerbegrundstück, Industriegrundstück, gewerbliche Nutzung, industrielle Nutzung, Industriebetrieb, Betriebsgrundstück, Grundstück, Buchgrundstück, Erschlossensein, Erschließungswirkung, Begrenzung, Zweiterschließung, Qualität der Erschließung, bessere Qualität der Erschließung, Hinwegdenken anderer Erschließung, Verkehr, Schwerlastverkehr, gesamter Verkehr, Gesamtverkehr, Begegnungsverkehr, Lastkraftwagen, Fahrbahnbreite, Mindestbreite, Bebauungsplan, Verkehrskonzept |
| Stichwort: | Begegnungsverkehr |
| Leitsatz: | Grundstücke unterliegen der Ausbaubeitragspflicht, wenn ihre rechtlich und tatsächlich bestehende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit zu der ausgebauten Straße den Erfordernissen der erlaubten Nutzung genügt. Auch eine Zweiterschließung muss grundsätzlich den gesamten Verkehr bewältigen können, der angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwarten ist. Etwas anderes kann gelten, wenn mehrere Straßen einen Gewerbe- bzw. Industriekomplex ersichtlich jeweils zu einem Teil erschließen oder wenn ein gemeindliches Verkehrskonzept (z.B. ein Bebauungsplan oder ein Ausbaubeschluss) unterschiedliche Verkehrsanlagen jeweils für Teile des Gesamtverkehrs vorsieht. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10158/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LBauO, VwVfG, ZwVG, BGB |
| Schlagworte: | Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einmaliger Beitrag, Vorteil, Vorausleistung, Prognose, Aufwandsverteilung, Verteilungsregelung, Gesamtgrundstücksfläche, Innenbereich, Bebauungszusammenhang, Bebaubarkeit, qualifizierte Nutzung, Tiefenbegrenzung, Ortsdurchfahrt, Kreisstraße, Gehweg, Fahrbahnbreite, Begegnungsverkehr, Zweckvereinbarung, gemeinsamer Ausbau, gemeinsame Heranziehung, Einzelfallsatzung, Aufgabe, einzelne Aufgabe, Nichtigkeit, Verstoß gegen gesetzliches Verbot, Umdeutung, Umstellung, Begründung, Austausch der Begründung, maßgeblicher Zeitpunkt, Entstehen der Beitragspflicht, Satzung, Rückwirkung, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, Dienstbarkeit, gesicherte Zufahrt, Geh- und Fahrrecht, Fahrrecht, Vergleichsberechnung |
| Stichwort: | Begegnungsverkehr |
| Leitsatz: | Zweckvereinbarungen sind im Ausbaubeitragsrecht nicht generell unzulässig. Wird zwischen zwei Ortsgemeinden eine Zweckvereinbarung über eine gemeinsame Ausbaumaßnahme und die gemeinsame Beitragserhebung mit dem Ziel abgeschlossen, in beiden Gemeinden einheitlich hohe Beitragssätze zu erreichen, verstößt sie gegen das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter und ist unwirksam, wenn sich die Beitragssätze bei getrennter Abrechnung deutlich in ihrer Höhe unterscheiden würden. Zur Heilbarkeit rechtswidriger Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheide durch Erlass einer rechtlich unbedenklichen Beitragssatzung ohne Rückwirkung. Ein Gehweg in einer Breite von 1,36 m vermittelt in dörflichen Gebieten den Anliegern im Allgemeinen einen beitragsrechtlich relevanten Vorteil, auch wenn er in seltenen Fällen eines Begegnungsverkehrs zweier Lastkraftwagen teilweise überfahren wird. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10035/04.OVG | |
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