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Befundtatsachen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 917/05 vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Sachverständigengutachten, Darstellung im Urteil, Anforderungen an die Feststellungen, Anknüpfungstatsachen, Befundtatsachen
Stichwort:Befundtatsachen
Leitsatz:Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 917/05



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 181/05 vom 26.04.2005

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Sachverständigengutachten, Darstellung im Urteil, Anknüpfungstatsachen, Befundtatsachen
Stichwort:Befundtatsachen
Leitsatz:Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 181/05


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