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Befugnis zur selbständigen Entscheidung in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 8.04 vom 22.06.2005

Rechtsgebiete:BlnPersVG
Schlagworte:Stellvertretender Schulleiter, Befugnis zur selbständigen Entscheidung in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung, Erstellung von dienstlichen Beurteilungen
Stichwort:Befugnis zur selbständigen Entscheidung in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung
Leitsatz:Die stellvertretenden Schulleiter gehören grundsätzlich nicht zu den Dienstkräften, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten von nicht untergeordneter Bedeutung befugt sind (§ 13 Abs. 3 Nr. 2 BlnPersVG); Abweichendes gilt, wenn ihnen gemäß § 69 Abs. 6 Satz 3 SchulG die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen übertragen ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 8.04




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