JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks Abgeltung von Bereitschaftsdienstentgelten
| Rechtsgebiete: | TVöD BT-K |
| Schlagworte: | Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks Abgeltung von Bereitschaftsdienstentgelten |
| Stichwort: | Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks Abgeltung von Bereitschaftsdienstentgelten |
| Leitsatz: | 1. § 46 Abs.5 TVöD BT-K a.F. beinhaltet eine Rechtsgrundverweisung auf § 10 Abs.3 TVöD 2. Die Erforderlichkeit der einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich für geleistete Bereitschaftsdienste zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, Ruhe zeiten nach § 5 ArbZG, durch den Arbeitgeber iSv § 46 Abs.7 TVöD BT-K n.F. ist zu verneinen, wenn der Arbeitgeber bei der Anordnung dieser Bereitschaftsdienste zuvor selbst gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 5/08 | |
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