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Befristung zur Einräumung einer Bewährungschance

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 11 Sa 250/07 vom 24.08.2007

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung zur Einräumung einer Bewährungschance
Stichwort:Befristung zur Einräumung einer Bewährungschance
Leitsatz:1. Die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist auch unter der Geltung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich, sofern für die Befristungsabrede ein sachlicher Grund i. S. von § 14 Abs. 1 TzBfG besteht.

2. Die Aufzählung der sachlichen Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist nicht abschließend (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04, AP Nr. 14 zu § 14 TzBfG; BAG, Urteil vom 16.03.2005 - 7 AZR 289/04, AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG).

3. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit einem zuvor wegen Vertragspflichtverletzungen arbeitgeberseitig gekündigtem Arbeitnehmer kann i. S. von § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG sachlich gerechtfertigt sein, wenn dem Arbeitnehmer damit eine Bewährungschance hinsichtlich eines (künftigen) vertragsgerechten Verhaltens eingeräumt werden soll (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 05.03.1998 - 10 Sa 1229/97, NZA 1999, 321).
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 11 Sa 250/07




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