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JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBefristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung 

Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 7 AZR 651/96 vom 03.12.1997

Leitsätze:

1. Ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber bei Vertragsabschluß zur Schließung des Betriebs oder der Dienststelle entschlossen hat und wenn er die Prognose stellen kann, daß auch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Betrieb bzw. einer anderen Dienststelle nicht möglich sein wird.

2. Bei Vorliegen eines sachlichen Befristungsgrundes ist die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages auch dann rechtswirksam, wenn sich der Arbeitnehmer des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nicht bewußt war und deshalb auch nicht den Willen hatte, auf seinen Bestandsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu verzichten (im Anschluß an BAG Urteil vom 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - BAGE 82, 101 = AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

Aktenzeichen: 7 AZR 651/96
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 03. Dezember 1997
- 7 AZR 651/96 -

I. Arbeitsgericht
Oldenburg
- 5 Ca 257/95 -
Urteil vom 11. Juli 1995

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 12 Sa 81/96 -
Urteil vom 04. Juni 1996

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