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Befristung von Arbeitsbedingungen nach der Schuldrechtsreform

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BRANDENBURG – Urteil, 7 Sa 91/04 vom 25.08.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Befristung von Arbeitsbedingungen nach der Schuldrechtsreform
Stichwort:Befristung von Arbeitsbedingungen nach der Schuldrechtsreform
Leitsatz:Nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform bedarf die Befristung von Arbeitsbedingungen (hier: die Aufstockung der Pflichtstunden eines Lehrers) nicht mehr zwingend eines sachlichen Grundes i.S.d. Rechtsprechung des BAG. Die Angemessenheit der Befristungsabrede ist gem. §§ 305 ff. BGB zu prüfen. Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers ist gem. § 307 Abs. 2 Ziff. 1 BGB zu vermuten, wenn kein Sachgrund für die Befristung i.S.d. Rechtsprechung des BAG vorliegt.
Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 7 Sa 91/04




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