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Befristung nach dem BeschFG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 Sa 1204/01 vom 06.12.2001

Rechtsgebiete:KSchG, BeschFG, TzBfG
Schlagworte:Befristung nach dem BeschFG
Stichwort:Befristung nach dem BeschFG
Leitsatz:1. Die nach § 17 Satz 2 TzBfG gebotene entsprechende Anwendung der verlängerten Anrufungsfrist des § 6 Satz 1 KSchG beschränkt sich im Anwendungsbereich der Entfristungsklage nach § 17 Satz 1 TzBfG auf den Fall, dass eine innerhalb der dort normierten Drei-Wochen-Frist erhobene andere Klage bei Gericht anhängig ist, bei der die Wirksamkeit der Befristung lediglich eine Vorfrage für die zu treffende Entscheidung darstellt.

2. Eine wirksame Verlängerung i. S. des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG (seit 01.01.2001: § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG) liegt auch dann vor, wenn der Verlängerungsvertrag unter Beibehaltung der bisherigen Vertragsbedingungen mündich vor Ablauf des zu verlängernden Vertrags vereinbart, aber erst am ersten Tag seiner Laufzeit schriftlich bestätigt wird.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 Sa 1204/01



BAG – Urteil, 7 AZR 686/00 vom 24.10.2001

Rechtsgebiete:BeschFG
Schlagworte:Befristung nach dem BeschFG
Stichwort:Befristung nach dem BeschFG
Leitsatz:Die Drei-Wochen-Frist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG wird bei mehreren aufeinanderfolgenden Befristungsabreden für jede Befristungsabrede mit dem Ablauf der darin vereinbarten Befristung und nicht erst mit dem Ablauf der letzten Befristung in Lauf gesetzt.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 686/00

BAG – Urteil, 7 AZR 376/00 vom 25.04.2001

Rechtsgebiete:BeschFG
Schlagworte:Befristung nach dem BeschFG
Stichwort:Befristung nach dem BeschFG
Leitsatz:Arbeitgeber iSd. § 1 Abs. 3 Satz 1 BeschFG ist der Vertragsarbeitgeber. Vertragsarbeitgeber ist die natürliche oder juristische Person, die mit dem Arbeitnehmer den befristeten Arbeitsvertrag geschlossen hat.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 376/00

BAG – Urteil, 7 AZR 98/00 vom 21.02.2001

Rechtsgebiete:BeschFG
Schlagworte:Befristung nach dem BeschFG
Stichwort:Befristung nach dem BeschFG
Leitsatz:Leitsätze:

§ 1 Abs. 1 BeschFG findet neben den Befristungsregelungen des HRG Anwendung.

Aktenzeichen: 7 AZR 98/00
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 21. Februar 2001
- 7 AZR 98/00 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim Kammer Heidelberg
- 5 Ca 224/98 -
Urteil vom 27. August 1998

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 14 Sa 117/98 -
Urteil vom 14. Dezember 1999
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 98/00


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