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Befristung mit Sachgrund der Arbeitsbegleitung nach unbefristetem Probearbeitsverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMBURG – Urteil, 5 Sa 58/08 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:TzBfG, SGB IX
Schlagworte:Befristung mit Sachgrund der Arbeitsbegleitung nach unbefristetem Probearbeitsverhältnis
Stichwort:Befristung mit Sachgrund der Arbeitsbegleitung nach unbefristetem Probearbeitsverhältnis
Leitsatz:Stellt der Arbeitgeber Leistungsmängel innerhalb der ersten 6 Monate des unbefristeten Arbeitsverhältnisses fest, kann ein (sonstiger) sachlicher Grund i.S.d § 14 Abs. 1 TzBfG für die Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses nach einvernehmlicher Beendigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses darin liegen, dass das Integrationsamt eine Arbeitsbegleitung gemäß § 102 Abs. 2 SGB IX anbietet, die aber eine Verbesserung der Leistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nur dann verspricht, wenn sie über die ersten 6 Monate hinaus fortgesetzt wird.
Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 5 Sa 58/08




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