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Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 863/98 vom 12.01.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Stichwort:Befristung eines Arbeitsvertrags für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz:Leitsätze:

Die Befristung der Aufenthaltserlaubnis des Arbeitnehmers kann einen sachlichen Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses allenfalls dann darstellen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine hinreichend zuverlässige Prognose erstellt werden kann, eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis werde nicht erfolgen.

Aktenzeichen: 7 AZR 863/98
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 12. Januar 2000
- 7 AZR 863/98 -

I. Arbeitsgericht
München
- 19 Ca 8451/97 -
Urteil vom 13. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
München
- 9 Sa 348/98 -
Urteil vom 23. Oktober 1998
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 863/98




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