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Befristung des Arbeitsvertrags / Vertretung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 440/00 vom 23.01.2002

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Befristung des Arbeitsvertrags / Vertretung
Stichwort:Befristung des Arbeitsvertrags / Vertretung
Leitsatz:1. Der Sachgrund der Krankheitsvertretung ist gegeben, wenn der Arbeitgeber bei Abschluß des Vertrags davon ausgehen durfte, daß der vertretene Mitarbeiter auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird.

2. Der Arbeitgeber kann regelmäßig auch bei wiederholten Befristungen nach verlängerter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit von der Rückkehr des Erkrankten ausgehen. Nur dann, wenn er weiß, daß der Vertretene nicht auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird oder auf Grund besonderer Umstände daran erhebliche Zweifel hat, kann die Befristung des Arbeitsvertrags sachlich nicht gerechtfertigt sein.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 440/00




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