JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Befristung der Wirkungen der Ausweisung
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Befristung der Wirkungen der Ausweisung |
| Stichwort: | Befristung der Wirkungen der Ausweisung |
| Leitsatz: | 1. Der Lauf des für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist beginnt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG (gleichlautend § 11 Abs. 1 Satz 4 Aufenthaltsgesetz) grundsätzlich mit der Ausreise bzw. Abschiebung des Ausländers. Dies gilt auch dann, wenn der ausgewiesene Ausländer weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden kann. 2. Dies führt deshalb nicht zu unerträglichen Folgen, da es § 30 Abs. 4 AuslG einem ausgewiesenen Ausländer, der aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden kann, ermöglicht, ohne vorherige Ausreise und ohne Befristung der Wirkungen der Ausreise wieder einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 778/02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG 1990 |
| Schlagworte: | Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung der Wirkungen der Ausweisung, Regel- und Ausnahmefall |
| Stichwort: | Befristung der Wirkungen der Ausweisung |
| Leitsatz: | Hat ein Ausländer den Ist-Ausweisungstatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG verwirklicht und ist er deshalb ausgewiesen worden, sind die Wirkungen der Ausweisung auch dann grundsätzlich zu befristen, wenn er erst nach der Ausweisung einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hat und mit diesem in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt. Bei der im behördlichen Ermessen stehenden Bestimmung der Dauer der Befristung kann sich die Ausländerbehörde grundsätzlich, d. h. von besonders gelagerten Fallkonstellationen abgesehen, an ihrer als Ermessensrichtlinie erlassenen Befristungstabelle orientieren, die für diesen Fall eine Mindestdauer der Frist von vier Jahren vorsieht und nicht danach differenziert, ob aus der Ehe ein deutsches (Klein-) Kind hervorgegangen ist. |
| Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, 8 B 5.02 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG |
| Schlagworte: | Befristung der Wirkungen der Ausweisung, Befristung der Wirkungen der Abschiebung |
| Stichwort: | Befristung der Wirkungen der Ausweisung |
| Leitsatz: | 1. Zu den Kriterien und dem Prüfprogramm bei der Bemessung der Sperrfrist einer Abschiebung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG (Parallelen und Unterschiede zur Sperrfrist einer Ausweisung). 2. Von einem nach der Abschiebung unerlaubt wieder eingereisten Ausländer kann bei der Fristbemessung grundsätzlich verlangt werden, dass er wieder ausreist und noch einen angemessenen Zeitraum im Ausland verbleibt. Dies gilt auch bei nachträglicher Eheschließung im Bundesgebiet. Bei der Dauer dieses Zeitraums sind die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (hier: besondere Umstände der Wiedereinreise, Ehe mit einer anerkannten Asylberechtigten, gemeinsamer Sohn). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 59/03 | |
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