( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBefristung der Wirkungen der Ausweisung 

Befristung der Wirkungen der Ausweisung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 13 S 778/02 vom 15.11.2004

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Befristung der Wirkungen der Ausweisung
Stichwort:Befristung der Wirkungen der Ausweisung
Leitsatz:1. Der Lauf des für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist beginnt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 AuslG (gleichlautend § 11 Abs. 1 Satz 4 Aufenthaltsgesetz) grundsätzlich mit der Ausreise bzw. Abschiebung des Ausländers. Dies gilt auch dann, wenn der ausgewiesene Ausländer weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden kann.

2. Dies führt deshalb nicht zu unerträglichen Folgen, da es § 30 Abs. 4 AuslG einem ausgewiesenen Ausländer, der aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden kann, ermöglicht, ohne vorherige Ausreise und ohne Befristung der Wirkungen der Ausreise wieder einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 778/02



OVG-BERLIN – Urteil, 8 B 5.02 vom 30.09.2003

Rechtsgebiete:AuslG 1990
Schlagworte:Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung der Wirkungen der Ausweisung, Regel- und Ausnahmefall
Stichwort:Befristung der Wirkungen der Ausweisung
Leitsatz:Hat ein Ausländer den Ist-Ausweisungstatbestand des § 47 Abs. 1 Nr. 1 AuslG verwirklicht und ist er deshalb ausgewiesen worden, sind die Wirkungen der Ausweisung auch dann grundsätzlich zu befristen, wenn er erst nach der Ausweisung einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hat und mit diesem in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt.

Bei der im behördlichen Ermessen stehenden Bestimmung der Dauer der Befristung kann sich die Ausländerbehörde grundsätzlich, d. h. von besonders gelagerten Fallkonstellationen abgesehen, an ihrer als Ermessensrichtlinie erlassenen Befristungstabelle orientieren, die für diesen Fall eine Mindestdauer der Frist von vier Jahren vorsieht und nicht danach differenziert, ob aus der Ehe ein deutsches (Klein-) Kind hervorgegangen ist.
Volltext: OVG-BERLIN - Urteil, 8 B 5.02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 59/03 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Befristung der Wirkungen der Ausweisung, Befristung der Wirkungen der Abschiebung
Stichwort:Befristung der Wirkungen der Ausweisung
Leitsatz:1. Zu den Kriterien und dem Prüfprogramm bei der Bemessung der Sperrfrist einer Abschiebung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG (Parallelen und Unterschiede zur Sperrfrist einer Ausweisung).

2. Von einem nach der Abschiebung unerlaubt wieder eingereisten Ausländer kann bei der Fristbemessung grundsätzlich verlangt werden, dass er wieder ausreist und noch einen angemessenen Zeitraum im Ausland verbleibt. Dies gilt auch bei nachträglicher Eheschließung im Bundesgebiet. Bei der Dauer dieses Zeitraums sind die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (hier: besondere Umstände der Wiedereinreise, Ehe mit einer anerkannten Asylberechtigten, gemeinsamer Sohn).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 59/03


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/befristung-der-wirkungen-der-ausweisung

"Befristung der Wirkungen der Ausweisung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN