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Befristung der Wirkungen der Abschiebung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 59/03 vom 26.03.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Befristung der Wirkungen der Ausweisung, Befristung der Wirkungen der Abschiebung
Stichwort:Befristung der Wirkungen der Abschiebung
Leitsatz:1. Zu den Kriterien und dem Prüfprogramm bei der Bemessung der Sperrfrist einer Abschiebung nach § 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG (Parallelen und Unterschiede zur Sperrfrist einer Ausweisung).

2. Von einem nach der Abschiebung unerlaubt wieder eingereisten Ausländer kann bei der Fristbemessung grundsätzlich verlangt werden, dass er wieder ausreist und noch einen angemessenen Zeitraum im Ausland verbleibt. Dies gilt auch bei nachträglicher Eheschließung im Bundesgebiet. Bei der Dauer dieses Zeitraums sind die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (hier: besondere Umstände der Wiedereinreise, Ehe mit einer anerkannten Asylberechtigten, gemeinsamer Sohn).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 59/03




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